hier geht´s zurück

Häufig gestellte Fragen

Sie haben Fragen zum Ablauf beim Immobilienkauf? Vielleicht finden Sie hier schon die Antworten darauf - lesen Sie selbst.
Projekt_Lannesstraße

Was bedeutet freifinanziert?

Freifinanzierte Wohnungen sind Wohnungen, die ohne Wohnbauförderung finanziert wurden. Diese können auch weitervermietet, also als Anlegerwohnung gekauft werden.

Was ist eine Vormerkung?

Wir nehmen Ihre Kontaktdaten in eine Vormerkliste für ein bestimmtes Projekt auf. Damit erhalten Sie alle verfügbaren Informationen zu den Wohnobjekten schon ca. zwei bis drei Wochen vor dem offiziellen Verkaufsstart und können sich Ihre Wunschwohnung als eine der ersten sichern.

Was ist eine unverbindliche Blockierung?

Sie können sich ein Wohnungsobjekt zur Entscheidungsfindung für zwei Wochen blockieren lassen. Während der Zeit werden weitere Interessenten nachgereiht. Für eine unverbindliche Blockierung entstehen keine Kosten.

Wie ist der Ablauf des Wohnungskaufs?

Sie haben sich für ein Wohnobjekt entschieden. Nun senden wir Ihnen ein Kaufanbot zu, für dessen Unterzeichnung Sie noch einmal 14 Tage Zeit haben. Mit der Unterschrift kommt eine beidseitig verbindliche Reservierung Ihrer Wunschwohnung zustande.

Der von uns beauftragte Notar bzw. Anwalt erstellt in weiterer Folge den Kaufvertrag. Die Unterfertigung erfolgt dann direkt in dessen Kanzlei und wird notariell beglaubigt.

Immo_Verkaufsberatung

Was ist ein Kaufanbot und wodurch unterscheidet es sich vom Kaufvertrag?

Das Kaufanbot ist ein Vorvertrag, der eine für beide Teile verbindliche Reservierung des Wohnobjektes bewirkt. Ein Rücktritt von diesem Vorvertrag ist kostenpflichtig.

Wie erfolgt die Bezahlung meiner Wohnung?

Die Bezahlung erfolgt ausschließlich über den von uns beauftragten Treuhänder. Sie zahlen den gesamten Kaufpreis vor Unterzeichnung des Kaufvertrages auf das Treuhandkonto ein.  Der Kaufpreis wird in Raten je nach erfolgtem Bauabschnitt über die Bauzeit gemäß § 9 Abs. 4 iVm § 10 Abs. 2 Z 2 (Ratenplan B) Bauträgervertragsgesetz an uns ausbezahlt.

Mit welchen Nebenkosten muss ich beim Wohnungskauf rechnen?

Beim Kauf eines Wohnungsobjekts fallen zusätzlich zum Kaufpreis noch folgende Nebenkosten an:

  • Grunderwerbsteuer 3,5 %
  • Grundbucheintragungsgebühr 1,1 %
  • Vertragserrichtungskosten und Barauslagen (für Grundbucheingabegebühr, Grundbuchauszüge, Beglaubigungskosten etc.)

Wieviel Prozent Eigenmittel muss ich haben?

Das hängt von der Vereinbarung mit Ihrer finanzierenden Bank ab. Mit welcher Bank Sie den Kredit abschließen, entscheiden Sie selbst.

Kann ich mir den Anwalt oder Treuhänder aussuchen?

Nein. Wir beauftragen einen Anwalt oder Notar als Treuhänder für das gesamte Projekt, vom Kaufvertrag bis zur Grundbucheintragung und Wohnungseigentumsbegründung. Damit können wir eine ordnungsgemäße Durchführung gewährleisten.

Ab wann bin ich Eigentümer:in der Wohnung?

Nach der Unterfertigung des Kaufvertrages sind Sie außerbücherliche:r Eigentümer:in.

Mit der Einverleibung Ihres Eigentumsrechtes im Grundbuch sind Sie bücherliche:r Eigentümer:in.

Immo_Wohnungsübergabe

Was ist ein Nutzwertgutachten („Parifizierung“)?

Das Nutzwertgutachten stellt das Verhältnis der Wohnungseigentumsobjekte zueinander dar. Im Zuge dieses Gutachtens wird auch die Anzahl und Art der selbstständigen (wohnungseigentumsfähigen) Räumlichkeiten festgestellt.

Aufgrund der Nutzwerte wird die Verteilung der Aufwendungen und der Betriebskosten innerhalb der Liegenschaft für die Miteigentümer bestimmt.

Der Nutzwert wird aus der Nutzfläche der Wohnung oder der sonstigen Räumlichkeit errechnet. Zuschläge und Abstriche gibt es für werterhöhende oder wertmindernde Unterschiede.

Ein Nutzwertgutachten ist die Voraussetzung für die Erstellung eines Wohnungseigentumsvertrags und die anteilsmäßige Verbücherung von Wohnungseigentum im Grundbuch.

Was ist Wohnungseigentum?

Wohnungseigentum ist das dem Miteigentümer einer Liegenschaft oder einer Eigentümerpartnerschaft eingeräumte dingliche Recht, ein Wohnungseigentumsobjekt ausschließlich zu nutzen und allein darüber zu verfügen. Die Begründung von Wohnungseigentum erfolgt durch die schriftliche Vereinbarung aller Miteigentümer in Form eines Wohnungseigentumsvertrags. Es entsteht zum Zeitpunkt der Einverleibung im Grundbuch.

Was ist ein Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein öffentliches Liegenschaftsregister. Es besteht aus Hauptbuch, Urkundensammlung und den Hilfsverzeichnissen. Geführt wird es von demjenigen Bezirksgericht, in dessen Sprengel sich die Liegenschaft befindet.

Grundbuch

Was ist ein Servitut?

Servitute bzw. Dienstbarkeiten sind beschränkte dingliche Rechte an einer fremden Sache. Deren Eigentümer ist verpflichtet, zum Vorteil eines anderen etwas zu dulden bzw. zu unterlassen (z.B. Wegerecht, Leitungsführung etc.).

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis ist mit dem Typenschein für Ihr Auto vergleichbar. Der Energieausweis gibt Aufschluss über den zu erwartenden Verbrauch für Beheizung und Warmwassererzeugung, die Effizienz des Haustechniksystems und die Auswirkungen des genutzten Energieträgers auf die Klimaerwärmung.
Der tatsächliche Verbrauch im fertiggestellten Gebäude kann durch das persönliche Nutzerverhalten und die tatsächlich vorherrschenden klimatischen Bedingungen abweichen.

Er ist bei der Einreichung eines Projekts vorgeschrieben und Bestandteil beim Erwerb eines Objektes.

Muster_Energieausweis

Was macht eigentlich die Hausverwaltung?

Die Tätigkeiten der Hausverwaltung sind im WEG (Wohnungseigentumsgesetz) festgelegt:

Sie vertritt die Eigentümergemeinschaft nach außen, z.B. vor Behörden und ist für die laufende Information der Eigentümer verantwortlich. Mindestens alle zwei Jahre muss eine Eigentümerversammlung einberufen werden, die Ergebnisse sind mittels Protokoll festzuhalten.

Weitere Aufgaben sind:

  • Abrechnung von Betriebskosten und Rücklage
  • Instandhaltung und –setzung der Liegenschaft
  • Finanzielle Verwaltung (laufende Zahlungen, Versicherungsverträge, Steuern u. Gebühren etc.)
  • WE-Vorausschau (Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen, Stand der Rücklage etc.)

Die Bestellung zum Verwalter erfolgt durch den Bauträger auf die Dauer von 3 Jahren. Der Verwaltungsvertrag wird zu einem unbefristeten Vertragsverhältnis, wenn bis spätestens 3 Monate vor Ende des Verwaltungsvertrages keine Vertragspartei schriftlich die Beendigung des Vertragsverhältnisses bekanntgibt. Der Verwaltungsvertrag kann in weiterer Folge sowohl von der Eigentümergemeinschaft als auch vom Verwalter unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende jeder Abrechnungsperiode (Kalenderjahr) gekündigt werden.

Kann sich die geplante Fertigstellung verändern?

Der geplante Fertigstellungstermin ist eine Einschätzung unseres Generalunternehmers. Sollte sich der Fertigstellungstermin verschieben, informieren wir Sie rechtzeitig – jedenfalls drei Monate vorher.

Ca. 3 Monate vor Fertigstellung werden alle Käufer schriftlich über den Übergabetermin informiert.

Darf ich vor Übergabe meine Wohnung schon betreten?

Die Wohnungen sind aus Sicherheitsgründen während des Baus nicht begehbar. Sobald der Baufortschritt es zulässt, organisieren wir einen Ausmesstag für alle Eigentümer:innen, damit die Naturmaße von z.B. Küchen genommen werden und die Küchen rechtzeitig vor Einzug bestellt werden können

Ausmessen_Berl

Wie gebe ich Mängel bekannt? Wie lange habe ich Gewährleistung?

Bei der Übergabe begehen wir gemeinsam die Wohnung und halten etwaige Beanstandungen im Übergabeprotokoll fest. Mängel, die danach erst zum Vorschein kommen, können im Rahmen der Gewährleistungsfrist an unsere Serviceabteilung per E-Mail bekannt gegeben werden,

Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Jahre ab Übergabe der Wohnung durch die Verkäuferin.

Was ist ein Haftrücklass (Bankgarantie)?

Sie haben das Recht, sich gegebenenfalls aus dem Haftrücklass in Form einer Bankgarantie für Ihre Ansprüche aus Gewährleistung und Schadenersatz schadlos zu halten. Der Haftungsrücklass in der Höhe von 2% ist daher mit dem Ende der Gewährleistungsdauer befristet. Die berechtigte Inanspruchnahme des Haftrücklasses setzt voraus, dass ein Mangel oder Schaden vorliegt, für den der Auftragnehmer auch tatsächlich einzustehen hat.

Kann ich meinen Stellplatz separat von der Wohnung vermieten oder verkaufen?

Sie können den Stellplatz separat von der Wohnung vermieten oder verkaufen. Allerdings darf ein Verkauf aufgrund der Bestimmungen des WEG erst drei Jahre nach Wohnungseigentumsbegründung an einen Nichtwohnungseigentümer erfolgen.

1

Können alle Wohnungen auch als Anlegerwohnungen erworben werden?

Ja. Anlegerwohnungen haben allerdings eine andere Preisstruktur. Den jeweiligen Anlegerpreis Ihrer Wunschwohnung erfahren Sie von unserem Verkaufsteam.

Kann ich mir die Ausstattung der Wohnung aussuchen? Gibt es die Möglichkeit, Sonderwünsche einzubringen?

Es gibt die Möglichkeit, Sonderwünsche gegen Aufpreis zu bestellen. Dafür wird im Vorfeld eine Sonderwunschvereinbarung abgeschlossen.

ACHTUNG: Sonderwünsche führen durch die Änderung des Leistungsinhaltes zu einer Erhöhung der Nebengebühren (3,5% Grunderwerbssteuer, 1,1% Eintragungsgebühr)

Immo_Planung

Darf ich nachträglich etwas an der Außenfassade verändern?

Änderungen an der Außenfassade sind nur mit Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft möglich, wenn sie baurechtlich genehmigungsfähig sind.